Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Leistung oder ein Fahrzeug bei Markus Fink in Krumbach interessieren. Nachfolgend haben wir einige Informationen zusammengetragen.
Welche Dokumente muss ich mitbringen?
Bei der Übernahme des Mietfahrzeuges müssen Sie eine gültige Fahrerlaubnis, einen Personalausweis oder Reisepass und eine gültige Kreditkarte mitbringen.
Wie kann ich den Mietwagen bezahlen?
Sie können bei Abholung des Mietfahrzeuges bezahlen mit einer mindestens noch einen Monat nach Ende der Anmietung gültigen Kreditkarte (VISA, mastercard, maestro, Diners Club). Aus Sicherheitsgründen wird ein Kautionsbetrag verrechnet. Die Höhe ist von der Fahrzeuggruppe und der Mietdauer des Fahrzeuges abhängig.
Darf ich im Mietwagen rauchen oder Haustiere mitführen?
Aus Rücksicht auf den Nachmieter ist das Rauchen im Mietfahrzeug nicht erlaubt.
Ebenso ist das Mitführen von Haustieren nicht gestattet.
Bei Missachtung ist bei der Rückgabe des Mietwagens eine Reinigungsgebühr zu bezahlen.
Was muss ich über die Rückgabe des Mietfahrzeuges wissen?
Geben Sie das Mietfahrzeug am Firmenstandort des Vermieters während der Geschäftszeiten zurück. Das Fahrzeug wird auf allfällige Mehrkilometer, Beschädigungen oder übermäßige Verunreinigungen geprüft und demnach abgerechnet.
Wie ist das Mietfahrzeug versichert?
Das Mietfahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen haftpflichtversichert. Es besteht ein Kaskoschutz, bei dem Sie mit einer Selbstbeteiligung haften. Die Höhe des Selbstbehaltes ist vom Fahrzeug abhängig. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung kann der Anspruch auf die gesamte Schadenssumme erhöht werden.
Darf ich den Mietwagen weitervermieten?
Nein, Sie dürfen das Fahrzeug nicht untervermieten.
Darf ich mit dem Mietwagen ins Ausland fahren?
Ja, Sie dürfen das Mietfahrzeug auch für Auslandsfahrten nutzen (beschränkt auf den europäischen Raum). Die damit im Zusammenhang stehenden Gebühren und Abgaben wie Maut und Vignetten gehen zu Lasten des Mieters.
Was passiert bei einer gesetzlichen Übertretung?
Allfällige Strafhandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges (Abgaben, Maut, Vignetten, Bußgelder aus ungesetzliche Handlungen) werden Ihnen weiterverrechnet. Dafür fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren an.
Was ist mit Vignetten?
Die Gültigkeit der Vignetten muss der Mieter selber überprüfen. Die Kosten für Vignetten sowie auch weitere anfallende Mautgebühren oder Abgaben sind vom Mieter zu tragen.
Muss ich das Mietfahrzeug vollgetankt zurückbringen?
Ja, das Mietfahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Ist das Mietfahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt, wird die Betankung durch den Vermieter durchgeführt und dem Mieter mit einem Aufschlag in Rechnung gestellt.
Was tun bei Panne oder Unfall?
Bei Auftreten einer Betriebsstörung informieren Sie bitte den Vermieter und beachten dessen Anweisungen. Bei einem Unfall müssen Sie noch vor Ort einen Unfallbericht mit allen Beteiligten verfassen. Je nach Schwere des Unfalls oder bei Unklarheiten zwischen den Beteiligten ist die Polizei hinzuzuziehen. Für Soforthilfe am Schadensort oder Abschleppen nach Panne oder Unfall nutzen Sie bitte die Tip&Tat Mobilitätshilfe: Tel. 0043/120 444 00
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